1972 wurde von der Generalkonferenz der UNESCO die "Internationale Konvention zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt" verabschiedet. Ihre vorrangige Aufgabe besteht darin, das natürliche und kulturelle Erbe der Welt genau zu bestimmen und eine Liste derjenigen Objekte zu erstellen, die von solch außergewöhnlichem Interesse und Wert sind, dass ihr Schutz in der Verantwortlichkeit der ganzen Menschheit liegt. Ziel der Konvention ist es daher, die Zusammenarbeit zwischen allen Menschen und Völkern zu fördern und einen wirksamen Beitrag zu diesem Schutz zu leisten.
Mit der Unterzeichnung der Konvention verpflichtet sich jedes Land dazu, die innerhalb seiner Landesgrenzen gelegenen Denkmäler von außergewöhnlicher, weltweiter Bedeutung zu schützen und zu erhalten. Als Gegenleistung bekommen die Mitgliedstaaten der UNESCO Fachberatung zur Erhaltung ihrer Denkmäler, die Entwicklungsländer auch finanzielle Hilfen. Die Aufnahme nationaler Denkmäler in die Welterbeliste trägt im Sinne der Sonderorganisation der Vereinten Nationen für Bildung, Wissenschaft und Kultur (UNESCO) zur Förderung internationaler Zusammenarbeit zwischen den Völkern bei.
Wichtige Internetadressen:
- Die Deutsche UNESCO-Kommission bietet viele Informationen zum UNESCO-Welterbe, u. a. die Liste des Welterbes, die "Rote Liste" des gefährdeten Welterbes und eine Übersicht der Welterbestätten in Deutschland.
- Ausführlichere Informationen zu den deutschen Welterbestätten bietet die Werbegemeinschaft UNESCO-Welterbe Deutschland.
- Das Welterbezentrum der UNESCO bietet ausführliche Informationen in englischer und französischer Sprache an: Welterbekonvention, Liste des Welterbes mit Kurzbeschreibung zu allen Welterbestätten.
- Die Richtlinien für die Durchführung des Übereinkommens zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt vom Juni 2017 in deutscher Übersetzung
- Handreichung der Kultusministerkonferenz der Länder zum UNESCO-Welterbe (Oktober 2017)